Laut Runderlass der Niedersächsischen Schulbehörde vom 13.03.2020, sollen alle Schulen vom 16.03. – 18.04.2020 (Ende der Osterferien) geschlossen bleiben. Eine Notbetreuung soll nur für Kinder stattfinden, deren Eltern in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Hierzu gehören z.B. Beschäftigte des medizinischen und pflegerischen Gesundheitsbereichs oder des Sicherheitsbereichs, wie Polizei, Rettungsdienste,Feuerwehr, usw., also Beschäftigte, die für die öffentliche Daseinsvorsorge unentbehrlich sind!