Schulordnung







    Schulordnung der Grundschule
     Kirchhammelwarden 

Die Grundschule Kirchhammelwarden ist eine
verlässliche Grundschule

mit „Offener Ganztagsbetreuung an 4 Tagen.

In der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.25 Uhr
werden die Kinder in jedem Fall betreut.

Montags bis donnerstags können unsere
Schüler:innen außerdem für die Ganztagsbetreuung bis 15:30 Uhr angemeldet
werden.

Diese Schulordnung gilt im gesamten Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände, an
außerschulischen Lernorten sowie bei allen schulischen Veranstaltungen.

Präambel

Unsere Schule ist ein Ort des Zusammenlebens vieler unterschiedlicher Kinder und
Erwachsener. Wir wollen uns wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren, spielen und Spaß haben.

Unsere Schule soll umweltfreundlich sein. Wir achten auf Nachhaltigkeit, ein sauberes
Schulgelände und saubere Klassen.

Damit das funktioniert, ist es wichtig, dass jeder sich an die vereinbarten Regeln
hält.

 

Regeln für ein gelingendes Miteinander

Wir verhalten uns anderen gegenüber so, wie
wir selbst behandelt werden möchten.

Wir sind eine Gemeinschaft und grenzen
niemanden aus.

Wir gehen respektvoll miteinander um.

I.         Verhaltensregeln

            1.         Ich bin freundlich, höflich und hilfsbereit.

            2.         Ich tue keinem weh, auch nicht mit Worten. Aus „Spaßkämpfen“ wird schnell
                       Ernst, deshalb unterlasse ich sie. Bei Streit, den ich selber nicht lösen kann, hole ich
                       Hilfe bei der Aufsicht.

            3.         Ich halte Ordnung und achte auf Sauberkeit. Meinen Müll werfe ich in den                                                 dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Kaugummi kauen ist verboten.

                        Beim Betreten der Schule putze ich die Schuhe ab. Den Klassenraum betrete                                              ich mit Hausschuhen. Die Schuhe stelle ich ins Schuhregal, meine Jacke hänge
                        ich an die Garderobe.

                        Nach den Herbstferien bis Ostern trage ich in den Schulhof- Pausen eine                                                 Jacke (außer, wenn die Pausenaufsicht etwas anderes erlaubt).

                        Während des Unterrichts frage ich den Lehrer um Erlaubnis, wenn ich auf                                                  Toilette muss. Nach der Toilettenbenutzung spüle ich und wasche mir die                                                    Hände. Die Toiletten sind kein Ort zum Spielen.

            4.         Ich gehe vorsichtig mit allen Dingen um. Ohne Erlaubnis gehe ich nicht an                                                    Sachen anderer oder Geräte der Schule. Ich nehme niemandem etwas                                                        weg. Wenn etwas kaputt gegangen ist, informiere ich einen Lehrer oder den                                                Hausmeister.

            5.         Ich verhalte mich leise und rücksichtsvoll.

            6.         Ich halte mich an die Pausen-, Klassen- und Gesprächsregeln.*(Werden
                                    mit dem Klassenlehrer besprochen.)

            7.         Mit Fahrzeugen, wie Fahrrad, Roller, etc. darf ich nicht auf dem                                                                  Schulgelände fahren.

            8.         Ich halte mich an die Anordnungen der Lehrer und aller anderen                                                                 Schulmitarbeiter.

II.       Schulweg

Auf dem direkten, sicheren Schulweg sind die Schüler durch den GUV versichert. Der
Schulweg sollte immer zügig und möglichst zu zweit oder in Gruppen zurückgelegt
werden. Die Verhaltensregeln als Teilnehmer im Straßenverkehr sollten die
Erziehungsberechtigten unbedingt mit dem Kind einüben. Grundsätzlich sollten
die Kinder den Schulweg zu Fuß – oder bei Dritt- und Viertklässlern – mit dem
Fahrrad zurückgelegen. Dabei haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu
tragen, dass das Kind mit einem verkehrssicheren Fahrrad fährt und einen
Fahrradhelm trägt.

Schüler des ersten und zweiten Jahrgangs sollen noch nicht alleine, d.h. nur in
Begleitung eines Erwachsenen, mit dem Fahrrad zur Schule fahren.

Eine Aufsicht über das im Fahrradstand abgestellte Fahrrad kann nicht gewährleistet
werden.

III.     Notfälle

Bei besonderen Vorkommnissen gelten die Regelungen der Notfallpläne.*(Einsicht
beim Hausmeister.)  
Bei Feueralarm muss das Schulgebäude zügig,
ohne Schultasche, verlassen werden. Die Klasse geht zum Sammelplatz auf dem
Schulhof. Diese Situation wird mindestens zweimal im Schuljahr geprobt. Grundsätzlich
gilt, dass alle Fluchtwege freigehalten werden müssen. Taschen oder ähnliches
sind dabei nicht vor Räumen abzustellen. Die Brandschutztüren sind im Brandfall
zu schließen.

IV.      Haftungsausschluss

Für von Schülern mitgebrachte Gegenstände, die nicht originär der
Schulpflichterfüllung dienen oder für den Unterricht notwendig sind, wird keine
Haftung übernommen. Für von Schülern begangene und verursachte
Sachbeschädigungen besteht Schadensersatzpflicht.

1 Die verwndete männliche Form gilt für Personen aller Geschlechter.

2 Mit der Bezeichnung „Lehrkräfte sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GS Kirchhammelwarden gemeint.

V.        Aushänge / Veröffentlichungen

Nach § 43, Niedersächsisches Schulgesetz, obliegt der Schulleitung das
Außenvertretungsrecht der Schule. Alle Aushänge, Verteilungen und Veröffentlichungen
von Schriften u.a., die der Schule zuzuordnen sind, müssen durch die
Schulleitung genehmigt werden.

VI.      Nutzung digitaler Endgeräte

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/ oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig die Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen
Personen einholen muss.

Für Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und unterrichtliche Zwecke
genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche
Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger
elektronischer Geräte gilt:

–         während der gesamten Schulzeit (auch im Ganztag) ausgeschaltet in der Tasche

–         eine Nutzung ist nur auf Anordnung der Lehrkräfte für unterrichtliche Zwecke oder in
Notfällen ist die    Nutzung der Geräte zulässig.

Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B.
Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch,…)
muss mit schul-,straf-, und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

VII.    Gegenstände und Bekleidung

Das Mitbringen von Gegenständen und/oder das Tragen von Bekleidung, die geeignet
sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden können durch
die Lehrkräfte untersagt werden. Störende Gegenstände können bis zum Ende des
individuellen Schultages einbehalten werden. Gefährliche Gegenstände (z.B.
Waffen,…) werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

VIII.  Mitteilungspflicht

Der Schule muss immer eine aktuelle „Notfallnummer“ der Erziehungsberechtigten oder
eines Bevollmächtigten (z.B. Großeltern,…) vorliegen.

Bei Umzug, Wegzug, Änderung der Familienverhältnisse, Änderung der Telefonnummer
usw., ist dieses unverzüglich der Schule (Klassenlehrer, Sekretariat) bekannt
zu geben.

D. Unterricht

Alle Schüler- und Schülerinnen haben die Pflicht regelmäßig und pünktlich zum
Unterricht zu kommen. Dafür haben die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen.

Zeitplan

Bei Regen ist der Aufenthalt ab 7.30 Uhr in der Pausenhalle erlaubt. Ob es eine
Regenpause gibt, entscheidet die aufsichtsführende Lehrkraft. Ein aktueller
Aufsichtsplan kann bei Bedarf eingesehen werden.

Für die Schüler ist das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit verboten.
Nur im Notfall und wenn eine Lehrkraft dies genehmigt hat gilt die Ausnahme.

Eltern sollen ihre Kinder nur bis zum Schulgelände begleiten und bei Abholung
außerhalb warten.

I.        Versäumnisse, Nachweise, Fehlzeiten

Im Krankheitsfall müssen Erziehungsberechtigte ihr Kind unverzüglich (telefonisch,
per Mail) in der Schule entschuldigen. In begründeten Fällen kann ein Nachweis
über ein ärztliches Attest verlangt werden.

II.       Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubungen, wegen triftiger Gründe, sind rechtzeitig schriftlich bei der
Schulleitung einzureichen. Nur genehmigte Beurlaubungen sind entschuldigte
Fehlzeiten.

III.     Nutzung der Unterrichtsräume

Fachräume sind nur in Begleitung eines Lehrers oder einer aufsichtsführenden Person zu
betreten.

Die Bestimmungen und Regelungen in den Fachräumen und Sportstätten (z.B.
Sporthalle, Werkraum, Küche,…) sind einzuhalten. Hierüber informieren die
Fachlehrer.

Die Klassenräume können unter Berücksichtigung der notwendigen
Sicherheitsvorschriften frei eingerichtet werden. Jede Klasse hat die Pflicht,
eine Klassenraumordnung einzuhalten. Der Ordnungsdienst wird vom Klassenlehrer
mit den Schülern besprochen. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Klassenraum.

E.         Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Bei Fehlverhalten und Pflichtverletzungen gelten zunächst die Maßnahmen des
Erziehungskonzeptes*. Bei groben Verstößen gelten die Bestimmungen für
Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen.

F.         Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der
Schulordnung unberücksichtigt. Die Grundschule Kirchhammelwarden verpflichtet
sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen nahekommende wirksame Regelungen zu
treffen.

 

Inkrafttreten und unbefristete Gültigkeit mit Beschlussfassung der Gesamtkonferenz vom 11.02.2026.