Schulordnung

Schulordnung der Grundschule Kirchhammelwarden 

Die Grundschule Kirchhammelwarden ist eine verlässliche Grundschule

mit „Offener Ganztagsbetreuung an 4 Tagen.

In der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.25 Uhr werden die Kinder in jedem Fall betreut.

Montags bis Donnerstags können unsere Schüler:innen außerdem für die Ganztagsbetreuung bis 15:30 Uhr angemeldet werden.

Diese Schulordnung gilt im gesamten Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände, an außerschulischen Lernorten sowie bei allen schulischen Veranstaltungen.

Präambel

Unsere Schule ist ein Ort des Zusammenlebens vieler unterschiedlicher Kinder und Erwachsener. Wir wollen uns wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren, spielen und Spaß haben.

Unsere Schule soll umweltfreundlich sein. Wir achten auf Nachhaltigkeit, ein sauberes Schulgelände und saubere Klassen.

Damit das funktioniert, ist es wichtig, dass jeder sich an die vereinbarten Regeln hält.

 

Regeln für ein gelingendes Miteinander

Wir verhalten uns anderen gegenüber so, wie wir selbst behandelt werden möchten.

Wir sind eine Gemeinschaft und grenzen niemanden aus.

Wir gehen respektvoll miteinander um.

I.       Verhaltensregeln

         1.       Ich bin freundlich, höflich und hilfsbereit.

         2.       Ich tue keinem weh, auch nicht mit Worten. Aus „Spaßkämpfen“ wird schnell Ernst, deshalb unterlasse ich sie. Bei Streit, den ich selber nicht lösen kann, hole ich Hilfe bei der Aufsicht.

         3.       Ich halte Ordnung und achte auf Sauberkeit. Meinen Müll werfe ich in den                          dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Kaugummi kauen ist verboten.

Beim Betreten der Schule putze ich die Schuhe ab. Meine Jacke hänge ich an die Garderobe.

                   Nach den Herbstferien bis Ostern trage ich in den Schulhof- Pausen eine                           Jacke (außer, wenn die Pausenaufsicht etwas anderes erlaubt).

                   Während des Unterrichts frage ich den Lehrer um Erlaubnis, wenn ich auf                          Toilette muss. Nach der Toilettenbenutzung spüle ich und wasche mir die                           
Hände. Die Toiletten sind kein Ort zum Spielen.

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         4.       Ich gehe vorsichtig mit allen Dingen um. Ohne Erlaubnis gehe ich nicht an                           Sachen anderer oder Geräte der Schule. Ich nehme niemandem etwas weg. Wenn etwas kaputt gegangen ist, informiere ich einen Lehrer oder den Hausmeister.

         5.       Ich verhalte mich leise und rücksichtsvoll.

         6.       Ich halte mich an die Pausen-, Klassen- und Gesprächsregeln.*(Werden mit dem                                            Klassenlehrer besprochen.)

         7.       Mit Fahrzeugen, wie Fahrrad, Roller, etc. darf ich nicht auf dem                               Schulgelände fahren.

         8.       Ich halte mich an die Anordnungen der Lehrer und aller anderen                               Schulmitarbeiter.

II.     Schulweg

Auf dem direkten, sicheren Schulweg sind die Schüler durch den GUV versichert. Der Schulweg sollte immer zügig und möglichst zu zweit oder in Gruppen zurückgelegt werden. Die Verhaltensregeln als Teilnehmer im Straßenverkehr sollten die Erziehungsberechtigten unbedingt mit dem Kind einüben. Grundsätzlich sollten die Kinder den Schulweg zu Fuß – oder bei Dritt- und Viertklässlern – mit dem Fahrrad zurückgelegen. Dabei haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass das Kind mit einem verkehrssicheren Fahrrad fährt und einen Fahrradhelm trägt.

Schüler des ersten und zweiten Jahrgangs sollen noch nicht alleine, d.h. nur in Begleitung eines Erwachsenen, mit dem Fahrrad zur Schule fahren.

Eine Aufsicht über das im Fahrradstand abgestellte Fahrrad kann nicht gewährleistet werden.

III.    Notfälle

Bei besonderen Vorkommnissen gelten die Regelungen der Notfallpläne.*(Einsicht beim Hausmeister.)  Bei Feueralarm muss das Schulgebäude zügig, ohne Schultasche, verlassen werden. Die Klasse geht zum Sammelplatz auf dem Schulhof. Diese Situation wird mindestens zweimal im Schuljahr geprobt. Grundsätzlich gilt, dass alle Fluchtwege freigehalten werden müssen. Taschen oder ähnliches sind dabei nicht vor Räumen abzustellen. Die Brandschutztüren sind im Brandfall zu schließen.

IV.     Haftungsausschluss

Für von Schülern mitgebrachte Gegenstände, die nicht originär der Schulpflichterfüllung dienen oder für den Unterricht notwendig sind, wird keine Haftung übernommen. Für von Schülern begangene und verursachte Sachbeschädigungen besteht Schadensersatzpflicht.

1 Die verwndete männliche Form gilt für Personen aller Geschlechter.

2 Mit der Bezeichnung „Lehrkräfte sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GS Kirchhammelwarden gemeint.                          – 2 –

V.       Aushänge / Veröffentlichungen

Nach § 43, Niedersächsisches Schulgesetz, obliegt der Schulleitung das Außenvertretungsrecht der Schule. Alle Aushänge, Verteilungen und Veröffentlichungen von Schriften u.a., die der Schule zuzuordnen sind, müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.

VI.     Nutzung digitaler Endgeräte

Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/ oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig die Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen Personen einholen muss.

Für Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.

Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger elektronischer Geräte gilt:

        während der Unterrichtszeiten ausgeschaltet in der Tasche

        auf Anordnung der Lehrkräfte für unterrichtliche Zwecke oder in Notfällen ist die Nutzung der Geräte zulässig.

Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch,…) muss mit schul-,straf-, und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

VII.   Gegenstände und Bekleidung

Das Mitbringen von Gegenständen und/oder das Tragen von Bekleidung, die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden können durch die Lehrkräfte untersagt werden. Störende Gegenstände können bis zum Ende des individuellen Schultages einbehalten werden. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen,…) werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

VIII.  Mitteilungspflicht

Der Schule muss immer eine aktuelle „Notfallnummer“ der Erziehungsberechtigten oder eines Bevollmächtigten (z.B. Großeltern,…) vorliegen.

Bei Umzug, Wegzug, Änderung der Familienverhältnisse, Änderung der Telefonnummer usw., ist dieses unverzüglich der Schule (Klassenlehrer, Sekretariat) bekannt zu geben.

 

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D. Unterricht

Alle Schüler- und Schülerinnen haben die Pflicht regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu kommen. Dafür haben die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen.

Zeitplan

Bei Regen ist der Aufenthalt ab 7.30 Uhr in der Pausenhalle erlaubt. Ob es eine Regenpause gibt, entscheidet die aufsichtsführende  Lehrkraft. Ein aktueller Aufsichtsplan kann bei Bedarf eingesehen werden.

Für die Schüler ist das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit verboten. Nur im Notfall und wenn eine Lehrkraft dies genehmigt hat gilt die Ausnahme.

Eltern sollen ihre Kinder nur bis zum Schulgelände begleiten und bei Abholung außerhalb warten.

I.       Versäumnisse, Nachweise, Fehlzeiten

Im Krankheitsfall müssen Erziehungsberechtigte ihr Kind unverzüglich (telefonisch, per Mail) in der Schule entschuldigen. In begründeten Fällen kann ein Nachweis über ein ärztliches Attest verlangt werden.

II.     Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubungen, wegen triftiger Gründe, sind rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Nur genehmigte Beurlaubungen sind entschuldigte Fehlzeiten.

III.    Nutzung der Unterrichtsräume

Fachräume sind nur in Begleitung eines Lehrers oder einer aufsichtsführenden  Person zu betreten.

Die Bestimmungen und Regelungen in den Fachräumen und Sportstätten (z.B. Sporthalle, Werkraum, Küche,…) sind einzuhalten. Hierüber informieren die Fachlehrer.

 

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Die Klassenräume können unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsvorschriften frei eingerichtet werden. Jede Klasse hat die Pflicht, eine Klassenraumordnung einzuhalten. Der Ordnungsdienst wird vom Klassenlehrer mit den Schülern besprochen. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Klassenraum.

E.       Fehlverhalten und Pflichtverletzungen

Bei Fehlverhalten und Pflichtverletzungen gelten zunächst die Maßnahmen des Erziehungskonzeptes*. Bei groben Verstößen gelten die Bestimmungen für Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen.

F.       Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Die aufgeführten Anlagen sind Bestandteil der Schulordnung.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Schulordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Schulordnung unberücksichtigt. Die Grundschule Kirchhammelwarden verpflichtet sich anstelle der unwirksamen Bestimmungen nahekommende wirksame Regelungen zu treffen.